Bundesrat legt Gesetzesentwurf zur Steuerung der Zuwanderung vor

 

Der Bundesrat hat am Freitag mehrere Gesetzesentwürfe zuhanden des Parlaments verabschiedet, um die Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung umzusetzen. Der Bundesrat strebt weiter eine einvernehmliche Lösung mit der EU an. Weil aber mit der EU noch keine Einigung erzielt werden konnte, schlägt er nun, wie angekündigt, vor, die Zuwanderung mittels einseitiger Schutzklausel zu steuern: Wird ein bestimmter Schwellenwert überschritten, muss der Bundesrat jährliche Höchstzahlen festlegen. Um das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen, will der Bundesrat zudem, dass Personen aus dem Asylbereich, die in der Schweiz bleiben dürfen, leichter eine Arbeit finden. Zugleich hat er eine Änderung des Ausländergesetzes beschlossen, welche verhindert, dass ausländische Stellensuchende Sozialhilfe beziehen. Weiter hat der Bundesrat auch die Botschaft zur Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) auf Kroatien verabschiedet. Eine Ratifizierung des Kroatien-Protokolls ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme der Schweiz am Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020.

Quelle: ejpd

Zurück zur Übersicht