Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Genehmigung von Freihandelsabkommen eröffnet. Demnach soll es künftig möglich sein, dem Parlament einen einfachen Bundesbeschluss vorzulegen, der nicht dem fakultativen Referendum untersteht. Eine solche Genehmigung soll bei Abkommen möglich sein, „die inhaltlich vergleichbar mit früher abgeschlossenen Abkommen sind und im Vergleich zu diesen keine wichtigen zusätzlichen Verpflichtungen für die Schweiz schaffen“, heisst es in einer Mitteilung. Betroffen seien neben Freihandelsabkommen auch Investitionsschutzabkommen, Doppelbesteuerungsabkommen und Sozialversicherungsabkommen.
Der Bundesrat will damit die Praxis der „Standardabkommen“ im Gesetz verankern, die sich ab 2003 entwickelt hatte. Er war 2016 zum Schluss gekommen, dass es dafür eine gesetzliche Grundlage braucht.
Der Bundesrat betont in seiner Mitteilung, dass der Wohlstand der Schweiz wesentlich von der Integration in internationale Handelsflüsse abhängt. Die Schweiz verfolge daher eine aktive Freihandelspolitik und bemühe sich, das Netz der Freihandelspartner zu erweitern sowie bestehende Abkommen zu modernisieren.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 2. April. ssp