Der Wirtschaftsraum Zürich ist in hohem Masse international verflochten – über den Import und Export von Gütern, die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, die Beteiligung an internationalen Forschungsprojekten und nicht zuletzt über den Landesflughafen Zürich. Unser wichtigster Partner ist dabei die EU. Allein an einem Tag überqueren Güter im Wert von 1 Milliarde Franken die Grenze zwischen der Schweiz und unserem Nachbar. Details unserer Beziehungen sind dabei in diversen Abkommen festgehalten. Von besonderer Bedeutung sind die Bilateralen I, ein Paket von Verträgen, die u.a. den Handel mit Gütern, die Freizügigkeit von Arbeitskräften oder den Rahmen für den Flugverkehr regeln. Sie haben seit der Jahrtausendwende massgeblich zum Wohlstand in der Schweiz beigetragen.
In verschiedenen Bereichen wäre nun eine Weiterentwicklung der Abkommen erforderlich, der Abschluss neuer Verträge nötig. Die EU macht dies davon abhängig, dass mit der Schweiz ein Rahmenabkommen abgeschlossen werden kann, mit welchem man u.a. Fragen der Rechtsentwicklung, der Streitbeilegung und des Zugangs zum Arbeitsmarkt klärt. Der Entwurf für ein solches Institutionelles Rahmenabkommen (InstA), über welches die Schweiz seit 2013 mit der EU verhandelt hatte, liegt nun vor. Der Bundesrat hat es Ende 2018 interessierten Kreisen zur Konsultation unterbreitet.
Dem Abkommen kommt für den Wirtschaftsstandort Schweiz eine grosse Bedeutung zu. Es stellt den diskriminierungsfreien Zugang unserer Unternehmen zum Europäischen Binnenmarkt sicher und schafft die Voraussetzung für den Abschluss neuer Abkommen (z.B. im Bereich des Strommarktes). Vor allem aber kann damit wieder Rechtssicherheit hergestellt werden. Heute ist unser Land immer wieder mit Sticheleien und Hindernissen seitens der EU konfrontiert – Stichwort Nicht-Anerkennung der Börsenäquivalenz.
Die Zürcher Handelskammer spricht sich deshalb für das Abkommen aus. Sie weist allerdings darauf hin, dass vor dessen Abschluss bezüglich einiger Fragen durch den Bundesrat Klarheit zu schaffen ist. Dass der Ausschluss der Unionsbürgerrichtlinie im Vertragstext nicht ausdrücklich erwähnt ist, ist bedauerlich. Immerhin wäre jedoch zumindest klarzustellen, dass sich Bestimmungen in diesem Bereich ausschliesslich auf Fragen der Personenfreizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt beziehen. Im Übrigen muss in künftigen Verhandlungen eine klare Abgrenzung der binnenmarktrelevanten Vorschriften von denjenigen erfolgen, die darüber hinausgehen und somit von der Schweiz nicht übernommen werden müssen. Zudem erwartet man eine explizite Anerkennung der Funktion der Sozialpartner im Rahmen der Flankierenden Massnahmen.
Letztlich ist aus Sicht der ZHK aber auch klar: Den Status Quo wird es nicht mehr geben, das hat die EU mehr als deutlich gemacht. Die bestehenden Verträge werden zunehmend erodieren, da ihre Aktualisierung und Anpassung an verändertes Recht in der EU unterbleibt. Will man geregelte Verhältnisse, dann führt an einem Rahmenabkommen nichts vorbei. Jenes, das jetzt vorliegt, ist eine akzeptable Lösung.