Kantone federn Mindeststeuer unterschiedlich ab

Zürich - Die Kantone wollen auch nach der Einführung der Mindeststeuer attraktiv für Unternehmen bleiben. Sie führen dafür allerdings unterschiedliche Massnahmen ein. Dies zeigt eine Studie von KPMG.

Per Jahresbeginn ist in der Schweiz die globale Mindestbesteuerung von 15 Prozent in Form einer nationalen Ergänzungssteuer in Kraft getreten. Die Kantone wenden unterschiedliche Massnahmen an, um trotzdem attraktiv für Unternehmen zu bleiben, erläutert KPMG in einer Mitteilung. Das Beratungsunternehmen hat die Strategien der einzelnen Kantone untersucht.

In der Mitteilung stellt KPMG drei Ansätze vor. Der Kanton Schaffhausen hat zum Jahresbeginn einen progressiven Gewinnsteuersatz eingeführt. Gewinne ab rund 15 Millionen Franken werden dabei mit einem effektiven Steuersatz inklusive der Bundessteuern von 15 Prozent besteuert. Für Gewinne unter 5 Millionen Franken fällt weiterhin der 2023 eingeführte Satz von 13,8 Prozent an. Er soll zudem wie geplant ab 2025 reduziert werden.

Der Kanton Genf hat den effektiven Gewinnsteuersatz um 0,7 Prozentpunkte auf 14,7 Prozent erhöht. Gleichzeitig ist die kommunale Gewerbesteuer abgeschafft worden. Die Gewinnsteuern gelten im Gegensatz zu kommunalen Gewerbesteuern als anrechenbare Steueraufwendungen, erläutert KPMG.

Im Kanton Zürich fällt der effektive Gewinnsteuersatz inklusive Bundessteuern bereits höher als 15 Prozent aus. Der Regierungsrat will daher den kantonalen Gewinnsteuersatz von 7 auf 6 Prozent senken.

Nach Ansicht der Fachleute von KPMG wird die globale Mindestbesteuerung eine Verschärfung des Subventionswettbewerbs mit sich bringen. In der Schweiz haben bisher nur wenige Kantone entsprechende Instrumente aufgegleist. Stefan Kuhn, Leiter der Steuer- und Rechtsberatung von KPMG Schweiz, gibt dabei zu bedenken, dass der Ersatz von Steueranreizen durch staatliche Subventionen mit höheren Staatsausgaben verbunden ist. ce/hs

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