Um erste Punkte der sich in parlamentarischer Beratung befindenden Verfassungsänderung zur OECD/G20-Mindestbesteuerung umzusetzen, hat der Bundesrat die Mindestbesteuerungsverordnung erarbeitet. Mit der Vorlage werden die Mustervorschriften der OECD/G20 für direkt anwendbar erklärt. Dieses Vorgehen führt zu einem international konsistenten und schlanken Vollzug des neuen Regimes, weshalb die ZHK den Entwurf explizit unterstützt. Die ZHK fordert lediglich kleinere Anpassungen.
Verweis auf Musterregeln verlangt Klärung von offenen Fragen
So lassen die Mustervorschriften der OECD/G20, die im Entwurf für direkt anwendbar erklärt werden, für betroffene Unternehmen zahlreiche Auslegungsfragen offen. Die ZHK fordert deshalb, dass die Behörden von Bund und Kantonen eine Instanz schaffen, welche den betroffenen Unternehmen Anwendungsfragen von entsprechender unternehmensübergreifender Tragweite klärt. Dies erhöht die Planungs- und Rechtssicherheit der jeweiligen Unternehmen.
Auch die Wirtschaft soll vor der Inkraftsetzung konsultiert werden
Die Wirtschaft begrüsst weiter, dass der Bundesrat das Datum des Inkrafttretens der Verordnung in Abhängigkeit der tatsächlichen Umsetzung in anderen Ländern beschliessen wird. Vor einem entsprechenden Beschluss sollte feststehen, dass eine genügende Anzahl für die Schweizer Wirtschaft bedeutsamer Länder die Mindestbesteuerung ebenfalls umsetzt. Gemäss erläuterndem Bericht wird das EFD die zuständigen Kommissionen beider Eidgenössischen Räte vor einer Antragstellung an den Bundesrat konsultieren. Die ZHK fordert, dass zusätzlich auch die betroffene Wirtschaft dahingehend konsultiert wird.