Der Bundesrat schlägt vor, inländische juristische Personen und ausländische Anlegerinnen und Anleger von der Verrechnungssteuer auf Zinsanlagen zu befreien. Damit können Unternehmen ohne verrechnungssteuerliche Hindernisse ihre Anleihen aus der Schweiz begeben.
Die heutige Verrechnungssteuer hindert Unternehmen oftmals daran, Kapital in der Schweiz aufzunehmen. Der Zweck der Steuer ist es eigentlich, Steuereinnahmen zu sichern und -hinterziehung zu bekämpfen. Doch in Realität wird sie in vielen Fällen zu einer unattraktiven Endbelastung für Unternehmen und natürliche Personen. Die Schweiz schadet sich im aktuellen System selber, weil Unternehmen und Investoren ins Ausland ausweichen. Viel Potenzial liegt brach – und das seit Jahren. Dieses unnötige Hindernis für die Unternehmensfinanzierung muss nun dringend behoben werden. Technisch erfolgt die Änderung mit einem teilweisen Wechsel zum sogenannten Zahlstellenprinzip für ausländische Anlegerinnen und Anleger sowie juristische Personen im Inland. Künftig wird also in der Regel eine Bank die neue Verrechnungssteuer erheben. Als Begleitmassnahme soll zudem die Umsatzabgabe auf inländische Anleihen aufgehoben werden.
Die ZHK steht der Änderung und vor allem dem Ziel, den Kapitalmarkt zu stärken, positiv gegenüber. Es ist davon auszugehen, dass mir der Reform bisher im Ausland getätigte Emissionen vermehrt aus der Schweiz heraus erfolgen würden. Zudem könnten auch ausländische Grossunternehmen dazu bewogen werden, Obligationen aus der Schweiz zu emittieren. Darüber hinaus würden konzerninterne Finanzierungsaktivitäten vermehrt in der Schweiz betrieben. Dies führt zu einer Stärkung des Finanzsektors.
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