Die Abstimmung vom 10. Juni gibt Gelegenheit, den Kanton Zürich wieder einmal aus der Vogelperspektive anzusehen. Konkret: die Situation der Unternehmensbesteuerung in unserem Kanton mit jener anderer Schweizer Kantone zu vergleichen. Der Steuerwettbewerb in der Schweiz, d.h. zwischen den Kantonen, spielt. Das ist auch gut so, hat dies doch zur Folge, dass die Kantone ihre Position laufend überdenken und sich darum bemühen müssen, ihre Attraktivität zu erhalten. Wenngleich es immer verschiedene Faktoren sind, die ein Unternehmen zur Wahl seines Standortes berücksichtigt, kommt den Steuern – vor allem innerschweizerisch – dennoch eine wichtige Bedeutung zu.
Die Finanzdirektion des Kantons Zürich publiziert zum Zweck des Steuervergleichs zwischen Zürich und den anderen Kantonen jährlich einen Steuerbelastungsmonitor. Diesem kann die Position unseres Kantons in Bezug auf die anderen Kantone entnommen werden.
Der Anfang Januar publizierte Steuerbelastungsmonitor 17 macht es einmal mehr deutlich: Bei den Unternehmenssteuern liegt der Kanton Zürich mit Platz 21 im hintersten Drittel aller Schweizer Kantone. Seit 2006 hat er zudem acht Plätze verloren. Dies weil andere Kantone erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung ihrer Steuersituation unternommen haben.
Weil Unternehmen ihre Standortwahl eben auch von der allgemeinen Steuersituation abhängig machen, tut Zürich gut daran, an seiner Steuerattraktivität zu arbeiten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17, die im Juni im Ständerat behandelt wird. Unsere Nachbarkantone haben bereits mitgeteilt, dass sie die allgemeine Steuerbelastung erheblich senken werden. Die Finanzdirektion vermutet zudem, dass sich die Rangliste im Steuerbelastungsmonitor zulasten des Kantons Zürich noch weiter verschlechtern wird, weil die Wirtschaftskantone Waadt, Basel-Stadt und Genf, die heute hinter dem Kanton Zürich liegen, ebenfalls starke Gewinnsteuersenkungen angekündigt haben.
Zürich kann da nicht mithalten, solch tiefe Gewinnsteuersätze sind für unseren Kanton nicht finanzierbar. Umso mehr gilt es zumindest jenen Spielraum auszuschöpfen, der sich bereits bietet. Eine solche Gelegenheit, Wettbewerbsnachteile wett zu machen, ergibt sich für Zürich nun am 10. Juni. Dann wird die Stimmbevölkerung über eine Anpassung des kantonalen Steuergesetzes abstimmen, welche Zürcher Unternehmen die Verrechnung eines Geschäftsverlustes mit einem Grundstückgewinn ermöglicht. Unternehmen in allen anderen Kantonen, aber auch interkantonalen Unternehmen, also solchen, mit einem Standort im Kanton Zürich und einem anderen Kanton, ist dies heute schon möglich. Zürcher Unternehmen sind hier klar benachteiligt. Die Gesetzesänderung führt demnach endlich zu einer Gleichstellung für die Zürcher Unternehmen.
Die Gesetzesänderung, über die wir abstimmen, stellt zwar lediglich einen kleinen, aber dennoch wichtigen Schritt zur Verbesserung der Steuersituation von Zürcher Unternehmen dar. Sie bezweckt gleich lange Spiesse für Zürcher Unternehmen und die Beseitigung von Standortnachteilen. Es ist ihr deshalb mit Überzeugung zuzustimmen.