Die Zürcher Handelskammer (ZHK) unterstützt die Absicht des Regierungsrates, alle neu möglichen steuerpolitischen Massnahmen im Kanton Zürich einzuführen, den bundesrechtlichen Spielraum grösstmöglich auszunutzen und gleichzeitig den ordentlichen Gewinnsteuersatz zu senken. Diese differenzierte Vorgehensweise trägt der heterogenen Struktur der Zürcher Wirtschaft sowie der Tatsache, dass stärkere Gewinnsteuersenkungen für den Kanton Zürich zumindest auf kurze Sicht nicht tragbar sind, am besten Rechnung.
Mit der Patentbox und dem Abzug für Forschungs- und Entwicklungsausgaben stärkt der Kanton Zürich auch in steuerlicher Hinsicht seine Position als führender europäischer Innovationsstandort. Die Anwendung des Abzugs für Eigenfinanzierung stellt sicher, dass der Kanton Zürich weiterhin auch für Finanzierungsaktivitäten attraktive Bedingungen bieten kann. Eine Erhebung der ZHK hat im Sommer 2017 gezeigt, dass ein solcher Abzug im besten Fall sogar zu Mehreinnahmen führen könnte (vgl. hier).
Die Senkung des ordentlichen Gewinnsteuersatzes rechtfertigt sich durch die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer und ist ein wichtiges Signal, dass Zürich weiterhin für Unternehmen attraktiv sein möchte. Es wird sich jedoch zeigen, ob die vorgesehene Senkung der Gewinnsteuerbelastung auf 18.2% genügt, um die Attraktivität des Kantons Zürich als Standort für Unternehmen zu erhalten.