Auch schon Thema an dieser Stelle: die Unternehmenssteuerreform III (USR III). Nach dem Ständerat wird sich in der kommenden Session nun der Nationalrat mit diesem Geschäft befassen. Was abstrakt tönt, hat ein ganz konkretes Ziel: Die Wettbewerbsfähigkeit unseres Steuerstandortes zu erhalten.
Heute profitieren gewisse, v.a. international tätige Unternehmen von einer privilegierten Besteuerung auf Kantonsebene. Auf Druck von OECD und EU, welche diese Praxis als staatliche Beihilfe beurteilen, muss die Schweiz ihr Steuersystem nun anpassen und für alle Unternehmen die gleichen Konditionen anbieten. Die grosse Herausforderung für die Schweiz liegt darin, für diese Unternehmen, die in einzelnen Kantonen und vor allem auf Bundesebene für einen wesentlichen Teil der Steuererträge sorgen, auch in Zukunft attraktiv zu bleiben. Da viele dieser Unternehmen sehr mobil sind, können sie ihren Standort relativ leicht in ein anderes, steuergünstigeres Land verlegen.
Der Vorschlag, der nun auf dem Tisch des Parlaments liegt, ist grundsätzlich eine gute Lösung. Vorgeschlagen werden unter anderem eine Abzugsmöglichkeit für Zinskosten auf überschüssigem Eigenkapital, oder eine reduzierte Besteuerung respektive Abzugsfähigkeit von Erträgen aus Patenten und von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung. Letztere Massnahmen stärken gleichzeitig den Innovationsstandort Schweiz.
Unternehmen verfolgen die Entwicklungen der relevanten Standortfaktoren – und dazu gehört die Steuersituation – im Moment sehr genau. Es ist deshalb angezeigt, rasch Klarheit zu schaffen: die USR III im Parlament schnell zu verabschieden und deren Umsetzung auf kantonaler Ebene zu planen.
Ausser Frage stehen dürfte, dass man den gebetsmühlenartig erhobenen Vorwürfen der Linken, wonach es einmal mehr um Steuergeschenke für wenige gehe, vehement entgegen treten muss. Einziges Ziel ist es heute, unseren Wirtschaftsstandort für die Zukunft fit zu machen. Und das nützt allen.