Der Zürcher Regierungsrat präsentierte im September 2018 seinen Plan zur Reform der Unternehmensbesteuerung. Der Unternehmenssteuersatz soll von 8% auf 6% sinken . Dies führt zumindest kurzfristig zu Mindereinnahmen – nicht nur beim Kanton, sondern auch bei den Gemeinden. Der Regierungsrat einigte sich deshalb mit den Vertretern der Gemeinden auf eine Entlastung der Gemeinden durch einen Soziallastenausgleich, indem der Kantonsanteil bei den Zusatzleistungen zur AHV/IV erhöht und der Gemeindeanteil reduziert wird.
Kompromiss: Senkung Steuersatz und Entlastung der Gemeinden in zwei Schritten
Ebenfalls Teil der Vereinbarung war eine Staffelung beider Massnahmen. In einem ersten Schritt würde der Steuersatz von 8% auf 7% sinken. Gleichzeitig soll der Kantonsanteil an den Zusatzleistungen von 44% auf 50% angehoben werden. Diese Lösung wurde am 1. September 2019 durch das Stimmvolk deutlich angenommen. In einem zweiten Schritt war eine Steuersatzsenkung von 7% auf 6% und eine weitere Erhöhung des Kantonsanteils bei den Zusatzleistungen auf 53% vorgesehen.
Stärkerer Soziallastenausgleich im Kantonsrat traktandiert – ohne Verknüpfung
Am 9. September 2019 berät der Kantonsrat jedoch eine Vorlage, die den Kantonsanteil gleich auf 70% erhöhen möchte. Dies ohne jegliche Verknüpfung mit der geplanten Senkung der Unternehmenssteuern. Der Antrag dürfte eine klare Mehrheit finden. Damit würde der eine Teil des zweiten Schritts schon jetzt vorweggenommen, während der andere Teil – die für die Wirtschaft wichtige Steuersatzsenkung – auf unbestimmte Zeit vertagt bleibt. Der von Regierungsrat und Gemeinden vereinbarte und von den Wirtschaftsverbänden mitgetragene Kompromiss wird damit in einem entscheidenden Punkt ausgehebelt.
Nicht im Sinne der Wirtschaft
Aus Sicht der Zürcher Wirtschaft ist diese Entwicklung mehr als ärgerlich. Die Senkung des Unternehmenssteuersatzes von 7% auf 6% ist eine wichtige Massnahme zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts (vgl. auch hier und hier). Mit der Verknüpfung der Steuersenkung mit der Erhöhung des Kantonsanteils fand der Regierungsrat einen für breite Kreise tragbaren Kompromiss. Dieser ist nun unnötigerweise in Frage gestellt.
Die SVP-Fraktion hat einen Antrag eingereicht, der die Erhöhung des Kantonsanteil an die Bedingung knüpft, dass der Gewinnsteuersatz wie vorgesehen reduziert wird. Obschon der Antrag sehr spät eingereicht wurde, fordert die Zürcher Handelskammer alle wirtschaftsfreundlichen Kantonsräte auf, dem Antrag der SVP-Fraktion zuzustimmen und damit den vom Regierungsrat und den Gemeinden formulierten Kompromiss zu retten.
Nachtrag
Am 9. September lehnte der Kantonsrat den Antrag der SVP mit 94:73 Stimmen ab. Dem Antrag zugestimmt haben SVP, FDP und EDU. Abgelehnt wurde er von allen anderen Fraktionen.