Die OECD-Steuerreform ist unumgänglich. Mit der Steuerreform werden grosse, international tätige Unternehmen neu zu mindestens 15 Prozent besteuert. Hält sich die Schweiz nicht daran, dürfen andere Länder die fehlende Besteuerung abschöpfen. Um keine Steuereinnahmen ins Ausland zu verschenken, wollen Bundesrat und Parlament die OECD-Mindeststeuer deshalb in der Schweiz rasch und auf nationaler Ebene für alle Kantone umsetzen.
Setzt die Schweiz die Steuerreform nicht um, können andere Länder unsere Unternehmen nachbesteuern. Steuern gingen fahrlässig verloren, Millionen werden ins Ausland abfliessen und in der Schweiz würde eine grosse Rechtsunsicherheit herrschen. Dank der Reform bleiben die Steuereinnahmen hier und die Unternehmen werden im Gegenzug vor Zusatzbesteuerung im Ausland geschützt. Damit kann die Schweiz weiterhin ein attraktiver Standort auch für international tätige Unternehmen bleiben.
Darum begrüsst eine breite Allianz von Organisationen - darunter auch die Zürcher Handelskammer - die von Bundesrat und Kantonen vorgeschlagene und vom Parlament so beschlossene Umsetzung auf nationaler Ebene. Die Verfassungsänderung untersteht dem obligatorischen Referendum und kommt am 18. Juni 2023 zur Abstimmung.