Die am 14. Dezember 2016 eingereichte "Entlastungsinitiative" der Jungsozialisten verlangt zum einen, die sogenannte Nullstufe deutlich nach oben zu verschieben, und zwar von 6700 auf 19‘300 Franken bei den Ledigen und von 13‘500 auf 28‘900 Franken bei den Verheirateten. Steuerbare Einkommen unter diesen neuen Grenzen blieben steuerfrei. Zum anderen würde der Tarif für steuerbare Einkommen bis etwa 100‘000 beziehungsweise 120‘000 Franken reduziert. Der Tarif für alle Einkommen darüber hingegen würde erhöht; die höchste Progressionsstufe soll gemäss der Initiative von 13 auf 17 Prozent angehoben werden. Dies hätte für die steuerbaren Einkommen über den erwähnten Grenzen eine Steuererhöhung von bis zu 30 Prozent zur Folge.
Die Mehrheit der WAK teilt die regierungsrätliche Einschätzung, dass eine derartige Erhöhung bei den im Kanton Zürich schon heute im interkantonalen Belastungsvergleich stark besteuerten Personen zu einer Abwanderung und einem Rückgang bei den Zuzügen solcher Personen führen dürfte. Dies teilte sie am 22. März 2018 mit. Die hohen Einkommen spielen für die Ertragslage des Kantons und der Gemeinden eine bedeutende Rolle: Steuerpflichtige mit mehr als 200‘000 Franken steuerbarem Einkommen kamen 2011 für 35 Prozent der Einkommenssteuern auf, obwohl sie nur 3,5 Prozent aller Steuerpflichtigen stellten. Ausfälle in diesem Segment würden Kanton und Gemeinden somit stark treffen und zu einem Leistungsabbau und einer Erhöhung der Steuerbelastung für den Mittelstand führen
Der jüngste Steuerbelastungsmonitor zeigt auf, dass Bruttoarbeitseinkommen des Mittelstandes von 60‘000 bis 200‘000 Franken sehr moderat besteuert werden. Schliesslich erachtet es die Kommissionsmehrheit staatspolitisch als falsch, wenn als Folge der Initiative über 170'000 Steuerpflichtige (entsprechen gegen 20% aller Steuerpflichtigen) gar keine Einkommenssteuern mehr entrichten müssten (bisher rund 96'000).
Die ZHK kommt zu einer ähnlichen Einschätzung wie die Kantonsratskommission. Bei den mittleren Einkommen verfügt der Kanton Zürich bereits über eine moderate Steuerbelastung, während der Kanton Zürich für hohe Einkommen steuerlich wenig attraktiv ist. Hier sieht die ZHK denn auch Handlungsbedarf, vor allem sind die hohen Grenzsteuersätze bei der Besteuerung von Personen mit hohen Einkommen zu senken. Eine Annahme der Initiative würde die Problematik hingegen verstärken und zu einer weiteren Verschlechterung der Position Zürichs im innerschweizerischen Vergleich führen. Langfristig würde diese Politik Steuersubstrat gefährden und die Staatsfinanzierung in Frage stellen.