Die Parlamentarische Initiative "§ 47 bis Steuergesetz (befristete Zusatzsteuer auf Vermögen)" der AL erhielt bei der Abstimmung im Kantonsrat am letzten Montag lediglich 57 Stimmen und verfehlte damit die für eine vorläufige Unterstützung nötige Zahl von mindestens 60 Stimmen. Der Vorstoss forderte einen massiven Zuschlag von 10 Prozent auf die bestehende Vermögenssteuer von Vermögen über zwei Millionen Franken. Dieser Zuschlag wäre für die Dauer von fünf Jahren befristet gewesen und hätte damit zusätzliche Mittel für die Bewältigung der Corona-Pandemie in die Staatskasse spülen sollen.
Tatsächlich hätte diese PI den Kanton vielmehr geschwächt und nicht etwa gestärkt. Bereits heute ist die Vermögenssteuer im Kanton Zürich für hohe Vermögen vergleichsweise sehr hoch. Zudem bezahlen Personen mit einem Vermögen von über zwei Millionen Franken bereits heute über 80 Prozent der gesamten Vermögenssteuern im Kanton. Eine weitere Erhöhung würde die Standortattraktivität des Kantons als Wohnort weiter senken und die Gefahr erhöhen, wertvolles Steuersubstrat durch den Wegzug von vermögenden Steuerzahlern zu verlieren. Die ZHK ist erfreut, dass der Kantonsrat dieser extremen und den Standort schädigenden Forderung eine Absage erteilt hat.