Die Zürcher Handelskammer (ZHK) zeigt sich über die Einigung zwischen Regierungsrat und Gemeindepräsidentenverband zur Steuervorlage 17 (SV17) sehr erfreut. Es war immer klar, dass der Kanton Zürich mit einer Stimme sprechen muss, wenn er auf Bundesebene etwas zu seinen Gunsten erreichen will. Mit der gemeinsamen Unterstützung eines Abzugs für sichere Finanzierung sendet man nun ein wichtiges Signal nach Bern. Nachdem sich letzten Freitag bereits die Finanzdirektorenkonferenz für einen für die Kantone fakultativen Abzug aussprach, gibt es nun keinen Grund mehr, weshalb dieses Instrument nicht in die bundesrätliche Botschaft aufgenommen werden sollte. Der Abzug für sichere Finanzierung ermöglicht dem Kanton Zürich, den hier stark vertretenen Finanzierungsgesellschaften weiterhin angemessene steuerliche Rahmenbedingungen zu bieten.
Kantonale Umsetzung: Richtige Stossrichtung, aber zu zaghaft
Wie bereits bei der Unternehmenssteuerreform III sollen auch bei der SV17 alle neu möglichen Instrumente im Kanton Zürich maximale Anwendung finden. Dies ist aus Sicht der ZHK der richtige Weg. Mit Blick auf nationale und internationale Entwicklungen beurteilt sie die gestaffelte Senkung des ordentlichen Gewinnsteuersatzes von 8 % auf 6 % jedoch für zu zaghaft. Der Kanton Zürich droht nicht nur auf den letzten Platz aller Kantone zurückzufallen, sondern auch international an Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren, wenn Konkurrenzstandorte wie London oder die Vereinigten Staaten ihre steuerlichen Rahmenbedingungen erheblich verbessern.
Rückfragen: Dr. Regine Sauter, Direktorin Zürcher Handelskammer, Nationalrätin, Tel. 079 667 75 03
Die vollständige Stellungnahme der ZHK zur Steuervorlage 17 finden Sie hier.