Familienzulagen werden durch Beiträge von Arbeitgebern und von Selbstständigerwerbenden finanziert. Der Beitragssatz beträgt im Kanton Zürich derzeit 1.2 % der AHV-pflichtigen Lohnsumme, mit der Initiative würde er auf 1.8 % steigen. Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative ab. Sie würde zu geschätzten Mehrkosten von 340 Mio. Franken führen, ohne die finanzielle Situation von Familien auf geeignete Weise zu verbessern.
Folgen von höheren Lohnnebenkosten
Aus Sicht der Zürcher Handelskammer (ZHK) gilt es vor allem, auf die Folgen von höheren Lohnnebenkosten hinzuweisen. Im Prinzip wirkt eine Erhöhung der Lohnnebenkosten wie eine Steuererhöhung, wobei es sich nicht um eine Steuer auf dem Unternehmensgewinn, sondern auf der Arbeitstätigkeit der Mitarbeitenden handelt. Das Einstellen von Arbeitnehmern wird teurer und lohnt sich deshalb weniger. Weniger Personen erhalten eine Beschäftigung. Insgesamt schwächen die zusätzlichen Kosten die Wettbewerbsfähigkeit von Zürcher Unternehmen und damit des ganzen Wirtschaftsstandorts.
Familien werden gestärkt, wenn Unternehmen erfolgreich sind
Auch wenn es im Kanton Zürich zweifelsohne Familien mit erheblichen finanziellen Herausforderungen gibt, ist das wahre Ausmass des Problems zu wenig bekannt. Der Kantonsrat hat deshalb den Regierungsrat beauftragt, eine solide Datenbasis zur finanziellen Situation der Familien zu erarbeiten bevor Unterstützungen beschlossen werden. Im Idealfall würde eine solche Analyse auch die vielseitigen, auf die betrieblichen Möglichkeiten abgestimmten, freiwilligen nichtmonetären und monetären Unterstützungen1 der Arbeitgeber zu Gunsten von Familien einbeziehen. Gestützt darauf könnten Familien, wo nötig, bedürfnisgerecht (statt mit der «Giesskanne»!) unterstützt werden.
Mit Sicherheit kann jedoch gesagt werden, dass Familien dann nachhaltig unterstützt werden, wenn Eltern einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und sie diese Tätigkeit mit Familienaufgaben vereinbaren können. Lohneinkommen sind nachhaltiger als Transfereinkommen! Dafür braucht es erfolgreiche Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen – und nicht eine Mehrbelastung der Zürcher Unternehmen mit zusätzlichen Abgaben auf den ausbezahlten Löhnen.
Die Zürcher Handelskammer fordert den Kantonsrat auf, die Volksinitiative «Mehr Geld für Familien» ohne Gegenvorschlag abzulehnen und damit zu verhindern, dass die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verteuert wird.
1Wie das Angebot attraktiver Arbeitsmodelle (Teilzeit, Home-Office, flexibles Arbeiten), familienfreundliche Arbeitszeitregelungen, familienfreundliche Arbeitsorganisation, verschiedene Varianten von Vaterschafts- oder Elternurlaub, Unterstützung von Kinderkrippen usw.