Der Bundesrat hat am Donnerstag die Verordnungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in die Vernehmlassung geschickt. Es handelt sich dabei um drei Verordnungen. Erstens geht es um die neue Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen. Sie präzisiert, wie das für den Zinsabzug qualifizierende Eigenkapital und der anwendbare Zins berechnet werden.
Die anderen beiden Verordnungen beziehen sich auf die Anrechnung ausländischer Quellensteuern. Hier wird geregelt, wie Doppelbesteuerungen von natürlichen und juristischen Personen, die im Ausland quellensteuerbelastete Erträge erzielen, in der Schweiz verhindert werden. Der Bundesrat schlägt weiter vor, die Verteilung des Steueranrechnungsbetrags auf Bund und Kantone nicht mehr pauschal, sondern dem Einzelfall entsprechend vorzunehmen. Dieser Anrechnungsbetrag soll aussserdem bei ermässigter Besteuerung künftig nicht mehr gekürzt werden.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Juli. Insofern die Bevölkerung im Mai für die STAF-Vorlage stimmt, sollen die Verordnungen zusammen mit dem Gesetz auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt werden. ssp