Zielkonflikt kann nicht nur flüsternd gelöst werden

 

Bauen in bewohnten Gebieten ist schwieriger geworden. Wiederholt sind in jüngster Zeit Investoren in Zürich mit Grossprojekten gescheitert – an den Lärmvorschriften. Mehrfach zogen Gerichte Projekten den Stecker, indem sie urteilten, dass sie unter lärmschutzrechtlichen Aspekten nicht bewilligungsfähig seien. Neue Wohnungen müssen so gebaut werden, dass sie nicht übermässig von Strassenlärm beeinträchtigt werden. Die Auslegung ist strikter geworden, Kompromisse wie der Einbau von Lüftungsfenstern hat das Bundesgericht als Ultimo Ratio taxiert. Für die Zürcher Handelskammer führt dies zu gewichtigen Zielkonflikten – die bauliche Verdichtung ist in städtischen Gebieten so praktisch ausgehebelt. Das kann es nicht sein. In die richtige Richtung geht eine aktuell eingereichte Parlamentarische Initiative von EDU, SVP und Mitte, die über den Einsatz von Flüsterbelägen erreichen wollen, dass die lärmschutzrechtlichen Anforderungen für eine Baubewilligung im Rahmen eines Gestaltungsplans ermöglicht werden. Das kann hilfreich sein, eine Wunderwaffe ist dieser Weg nicht. Es braucht eine umfassende Debatte darüber, wie ein pragmatischer Lärmschutz mit Siedlungsentwicklung und Verdichtung und auch mit einem bedürfnisgerechten Verkehr in Einklang gebracht werden kann. Stillstand kann sicher nicht die Lösung sein. asü 

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