Im Juni 2020 reichten links-grüne Parteien die Parlamentarische Initiative "Vögel und Glas" ein. Darin forderten sie, dass bei Neu- und Umbauten Fenster, Fassaden und Glasflächen so zu gestalten seien, dass sie von den Vögeln als Hindernisse wahrgenommen werden. Hintergrund ist, dass Vögel transparente Flächen nicht wahrnehmen können und deswegen in Fenster prallen. Die Parlamentarische Initiative wurde vom Kantonsrat vorläufig unterstützt und der KPB zu Bericht und Antrag zugewiesen. Die Kommission hat die Initiative abgeändert und dabei massive Verschärfungen der ursprünglichen Forderungen im Planungs- und Baugesetz (PBG) beschlossen.
In ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung der geänderten Parlamentarischen Initiative schreibt die ZHK, dass mit dem Vorstoss das Bauen im Kanton Zürich weiter erschwert und unverhältnismässig verteuert wird. Bereits heute bestehen teils unüberwindbare Hürden für die Bauwirtschaft, insbesondere das verdichtete Bauen, welches eigentlich gefördert werden soll, wird erschwert. Weitere Verschärfungen des Planungs- und Baugesetzes sind deswegen für die ZHK nicht angebracht.
Die ZHK stört sich besonders daran, dass gefordert wird, dass Bauten und Anlagen neu weder bei ihrer Erstellung noch durch ihren Bestand Vögel gefährden dürfen. Bisher galt der Gefährdungsschutz für Personen und Sachen. Dass bestehende Bauten und Anlagen keine Personen oder Sachen gefährden dürfen, ist richtig und kann durch bauliche Massnahmen sichergestellt werden. Dasselbe gilt jedoch nicht für den Vogelschutz. Vögel können in jedes Bauwerk oder jede Anlage hineinfliegen; der Bestand von Bauten oder Anlagen gefährdet somit per se Vögel und die Verschärfung des PBG würde somit weit über das Ziel hinausschiessen.