Die geltende Regelung zum Meldeverfahren für Solaranlagen ist aus Sicht des Regierungsrates zu restriktiv. So fallen etwa Solaranlagen an Fassaden nur in Industrie- und Gewerbezonen unter die Meldepflicht. Diese dürfen also ohne Baubewilligung erstellt werden und sind lediglich der zuständigen Behörde zu melden. Ganz vom Meldeverfahren ausgenommen sind dagegen Solaranlagen in Kernzonen – dies selbst dann, wenn sie genügend angepasst sind und kein Schutzobjekt tangieren. Die Baudirektion schlägt deshalb eine Anpassung der Bauverfahrensverordnung vor, mit dem Ziel, die Bewilligungspflicht für Solaranlagen weiter zu lockern. Die vorgeschlagene Verordnungsänderung wird ausserdem zum Anlass genommen, bestimmte Typen von E-Ladestationen dem Meldeverfahren zu unterstellen.
Die ZHK unterstützt die im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagene Ausweitung des Meldeverfahrens auf weitere Typen von Solaranlagen und Zonen sowie E-Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausdrücklich. Durch die Ausweitung des Meldeverfahrens und der damit einhergehenden Lockerung der Baubewilligungspflicht für Solaranlagen erhofft sich die ZHK, dass die Realisierung von Solaranlagen sowohl für Private als auch für Unternehmen vereinfacht wird, vermehrt Solaranlagen gebaut werden und somit die Versorgungssicherheit von Strom erhöht wird.
Die ZHK gibt aber auch zu bedenken, dass der Stromverbrauch durch die Förderung der E-Mobilität weiter steigen wird. Der Regierungsrat ist insofern aufgefordert, Initiative zu zeigen und diverse, technologieneutrale Strategien zu entwickeln, die darauf abzielen, eine sichere Stromversorgung für Private und Unternehmen langfristig sicherzustellen.