Auf dem Areal des ehemaligen Militärflugplatzes Dübendorf soll mit dem Innovationspark Zürich eine neue Plattform für Forschung, Entwicklung und Innovation geschaffen werden. Bezüglich des Gestaltungsplans für den Park hatten zwei Einwohner Beschwerden eingereicht. Sie kritisierten unter anderem, dass mit dem Gestaltungsplan der Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet verletzt worden sei. Zudem sei mit der Festsetzung eines kantonalen Gestaltungsplans die Gemeindeautonomie verletzt worden, weil in der kommunalen Nutzungsplanung keine Einzonung stattgefunden hat.
Die Argumentation der Anwohner hat das Baurekursgericht vollumfänglich abgewiesen, wie die kantonale Baudirektion in einer Medienmitteilung schreibt. Das Vorgehen der Baudirektion zur Schaffung von Planungsrecht sei damit als rechtmässig beurteilt worden.
Die Baudirektion hält in ihrer Mitteilung auch fest, dass sich die weiteren Planungen des Innovationsparks aufgrund der Rechtsmittelverfahren verzögert haben. Insofern der Entscheid des Baurekursgerichts nicht an das Verwaltungsgericht weitergezogen wird, kann die Planung des Innovationsparks nun fortgesetzt werden. ssp