Der Regierungsrat hat heute entschieden, dass der Präsenzunterricht an der Volksschule ab 11. Mai vorerst in Halbklassen wieder aufgenommen werden soll. Dies, obwohl für Kinder keine Abstandsregeln gelten und das Ansteckungsrisiko als äussert gering gilt. Für die jeweils nicht unterrichtete Halbklasse sind lediglich Aufträge und Aufgaben vorgesehen, die von zu Hause und ohne Betreuung bearbeitet und gelöst werden sollen. Gegenüber dem Fernunterricht im umfassenden Sinne, wie er in den vergangenen Wochen durchgeführt wurde, stellt dies einen Abbau der Betreuung dar. Damit werden Eltern, die nun vermehrt wieder an ihren Arbeitsplätzen gebraucht werden, nicht entlastet, sondern vor neue Probleme gestellt.
Weiterhin unsinnige Diskriminierung von Eltern
Enttäuschend ist für die ZHK, dass der Regierungsrat den Gemeinden weiterhin erlaubt, die Betreuung zu beschränken und dabei zwischen «für die Gesellschaft unerlässlichen» Eltern und anderen zu unterscheiden. Diese Unterscheidung ist willkürlich und auch nicht nachvollziehbar, leisten doch auch die Mitarbeitenden der Privatwirtschaft durch ihre Tätigkeit und damit die Schaffung von Wertschöpfung einen wichtigen Beitrag an die Gesellschaft. Die durch den Regierungsrat weiterhin erlaubte Praxis, Kinder abzuweisen, weil ihre Eltern nicht einer «für die Gesellschaft unerlässlichen» Tätigkeit nachgehen, erschwert die Rückkehr zur Normalität.
ZHK fordert Anpassungen
Die ZHK fordert den Regierungsrat auf, das Öffnungskonzept für die Volksschule so anzupassen, dass die Betreuung der Schulkinder ganztätig gewährleistet ist und die Gemeinden nicht willkürlich Kinder abweisen dürfen.