Zürcher Medienanwältin Sandra Hanhart stösst zu FAKE*away

Zürich - FAKE*away beseitigt nun auch in der Schweiz manipulierte Online-Bewertungen. Hierzulande wird die Kanzlei von Medienanwältin Sandra Hanhart die Ansprüche von Firmen und Freiberuflern vertreten. Mit ihrer Kanzlei Hanhart Law bringt sie länderspezifische Expertise ein, um deren Ruf zu schützen.

(CONNECT) Rechtsanwältin Sandra Hanhart vertritt neu FAKE*away in der Schweiz. Die Medienanwältin ist Inhaberin der Zürcher Kanzlei Hanhart Law. Zu dem vor rund fünf Jahren gegründeten Hamburger Unternehmen FAKE*away stösst ausserdem eine österreichische Kanzlei. Laut einer Medienmitteilung werden beide ihre jeweilige länderspezifische Expertise einbringen, um den Ruf von Unternehmen und Freiberuflern im gesamten DACH-Raum zu schützen, falls erforderlich vor Gericht.

Wie es weiter heisst, wüssten viele Unternehmen nicht, dass und wie sie gegen falsche und manipulierte Online-Bewertungen vorgehen können. Den grundsätzlich befänden sie sich in einer vorteilhaften Position: „Verbreitet eine Bewertungsplattform herabsetzende Sachbehauptungen, wirkt sie an einer Persönlichkeitsverletzung zu Lasten des betroffenen Unternehmens mit“, erklärt Hanhart. „Kann die Plattform die Wahrheit nicht nachweisen, besteht Anspruch auf unverzügliche Löschungen.“ Und „bleibt die Plattform untätig, haftet sie gegenüber dem betroffenen Unternehmen für entstandenen Schaden und je nach Situation auch für weitere finanzielle Ansprüche“.

Sandra Hanharts Schwerpunkte liegen neben dem Medienrecht im Immaterialgüter-, IT- und Datenschutzrecht. Den Angaben zufolge verfügt sie über 20 Jahre Erfahrung in der juristischen Beratung von Unternehmen und Start-ups, unter anderem als General Counsel einer börsenkotierten Mediengruppe, sowie als Partnerin in einer Wirtschaftskanzlei. Sie hat an der Universität Zürich studiert. ce/mm

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