Die geplante Revision des kantonalen Energiegesetzes sieht eine erweiterte Pflicht für Solaranlagen auf neuen sowie bestehenden Bauten vor. Dies, nachdem das kantonale Energiegesetz erst im September 2022 in Kraft getreten ist. Das Energiegesetz von 2022 sieht bereits Vorschriften für die Eigenstromerzeugung bei Neubauten vor. Die erneute Anpassung des kantonalen Energiegesetzes, nachdem es erst vor ein paar Jahren verschärft wurde, erachtet die ZHK als übereilt und wenig zielführend. Stattdessen braucht es pragmatische, liberale und marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen, um eine sichere und nachhaltige Energieversorgung zu stabilen Preisen zu schaffen.
Verkompliziert, verteuert, verunmöglicht
So ist es trotz grosser politischer Aufmerksamkeit für Solarenergie nach wie vor eine Herausforderung, Solaranlagen in geschützten Ortsbildern oder in denkmalgeschützten Liegenschaften zu installieren. Energetische Sanierungen werden oft erheblich verkompliziert und verteuert, wenn nicht gar verunmöglicht. Es fehlt an Planungs-, Investitions- und Rechtssicherheit. Durch die Unterstützung von eigentumsfreundlichen Lösungen bei der Abwägung mit öffentlichen Interessen könnte viel erreicht werden.
Keine Solarpflicht für Fassaden
Sollte auf die erneute Anpassung des Energiegesetzes nicht verzichtet werden, gilt es sorgfältig zu differenzieren. Auf eine Solarpflicht auf Fassaden sollte verzichtet werden, da sie die Eigentums- und Gestaltungsfreiheit zu stark einschränkt. Ebenso ist auf die Einführung einer Solarpflicht für bestehende Gebäude zu verzichten. Bereits heute investieren Eigentümer freiwillig in Eigenstromerzeugung, wenn dies wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist.