Bund und Kantone haben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Durchführung von Angeboten zum Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener sicherzustellen. Der Kanton Zürich möchte nun sein bestehendes Regelwerk anpassen und hat eine Vernehmlassung zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) eröffnet. Von mangelnden Grundkompetenzen sind rund 15 Prozent der gesamten Bevölkerung – oder ca. 140'000 Erwachsene allein im Kanton Zürich – betroffen. Diese Menschen laufen Gefahr, wegen mangelnden Qualifikationen aus dem Erwerbsprozess auszuscheiden. Damit werden auch hohe soziale Folgekosten verursacht. Die Änderung des EG BBG hat zum Ziel, Erwachsene mit mangelnden Grundkompetenzen in Zukunft besser zu unterstützen.
In ihrer Stellungnahme zur Änderung des EG BBG begrüsst die ZHK die geplanten Gesetzesanpassungen. Die ZHK erhofft sich davon, dass die betroffenen Zielgruppen besser erreicht, gezielter gefördert und die sozialen Kosten mittel- bis langfristig gesenkt werden können. Zusätzlich ist begrüssenswert, dass mit den geplanten Anpassungen Erwachsenen mit mangelnden Grundkompetenzen der Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht wird und die Voraussetzungen verbessert werden, dass diese nicht aus dem Erwerbsprozess ausscheiden. Davon profitiert neben der Gesellschaft insbesondere auch die Wirtschaft.