Mit seinem heutigen Entscheid schafft der Bund die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung des Flugplatzareals Dübendorf. Damit ebnet er der Errichtung des Zürcher Standortes des nationalen Innovationsparks den Weg. Der Innovationspark auf dem Gelände des Flugplatzes Dübendorf bietet eine grosse Chance zur Förderung und weiteren Stärkung des Forschung- und Innovationsstandorts Zürich. Nun sind alle Beteiligten von Bund und Kanton gefordert, das Projekt zügig voranzutreiben. Während die Entwicklung des nationalen Innovationsparks an anderen Standorten bereits weit fortgeschritten ist, steckt der Aufbau des Hub-Standorts Zürich noch in den Kinderschuhen. Damit Zürich nicht ins Hintertreffen gelangt, gilt es keine Zeit mehr zu verlieren.
Zusätzlich ermöglicht der bundesrätliche Entscheid auch die Nutzung des Militärflugplatzes durch die Geschäftsfliegerei, was die ZHK ausdrücklich begrüsst. Ein ausreichendes Angebot für Business Aviation zählt zu den entscheidenden Faktoren im Standortwettbewerb um wertschöpfungsintensive und international operierende Unternehmen. Diese sind neben guten Linienflugverbindungen auch auf ein ausreichendes Business Aviation Angebot angewiesen. Der Landesflughafen Zürich in Kloten stösst bereits heute an Kapazitätsgrenzen: Für die Business Aviation stehen immer weniger Start- und Landeslots zur Verfügung. Dank des Standorts Dübendorf kann ein Abbau von Business Aviation Kapazitäten im Raum Zürich verhindert werden, was ebenso wie der Innovationspark im Interesse eines attraktiven Wirtschaftsstandorts ist.
Für Rückfragen: Dr. Regine Sauter, Direktorin Zürcher Handelskammer, Telefon 044 217 40 50