Was ist der neue EU CO2-Grenzausgleich?

Die EU möchte bis ins Jahr 2030 die CO2-Emissionen gegenüber dem Jahr 1990 um 55 Prozent senken. Dazu hat die EU den sogenannten CO2-Grenzausgleich «Carbon Border Adjustment Mechanism» (CBAM) auf gewissen Importen in die EU eingeführt.

Um was geht es?

Um das Ziel der CO2-Emissionsreduktion zu erreichen, wird die EU auf dem CO2-Gehalt von diversen Importen in die EU schrittweise neue Abgaben erheben. Parallel dazu wird im Rahmen des Emissionshandelssystems der EU (EU-EHS) die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten an diese Sektoren reduziert.
 

Ab wann gilt «CABM» und welche Waren sind betroffen?

Die CBAM-Regeln gelten seit dem 1. Oktober 2023 mit einer Übergangsfrist bis Ende 2025. Nach der Übergangszeit müssen ab dem 1. Januar 2026 EU-Importeure, die mit der Produktion der importierten Ware entstandenen direkten oder indirekten Emissionen durch den vorgängigen Erwerb von CBAM-Zertifikaten finanziell ausgleichen. Zu Beginn sind Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität sowie Wasserstoff betroffen. Eine Ausweitung auf weitere Waren nach 2026 ist möglich.
Was bedeutet das neue System für Schweizer Exporteure in die EU?
EU-Importe mit nicht-präferenziellem Ursprung Schweiz gemäss EU-Regeln sind von der Abgabepflicht des CBAM ausgenommen. 
 

Ist ein solches System auch für die Schweiz angedacht?

Der Bundesrat hat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 20.3933 die Auswirkungen des neuen EU-Systems auf die Schweiz und mögliche Handlungsoptionen untersucht. Der Bundesrat empfiehlt, dass die Schweiz aktuell nicht ein an die EU angelehntes System einführen soll. Der Bundesrat hält jedoch fest, dass er das Emissionshandelssystem der Schweiz im Gleichschritt mit der EU anpassen will, damit die beiden Emissionshandelssysteme weiterhin verknüpft bleiben können.
 

Quellen: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO; Switzerland Global Enterprise
 

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