Ende Mai hatte der Bundesrat interessierte Kreise eingeladen, sich in einem Vernehmlassungsverfahren zur Finanzierung der 13. AHV Rente zu äussern. In ihrer Stellungnahme betonte die ZHK, wie wichtig eine generationengerechte und wirtschaftlich verträgliche Finanzierung ist. Folglich lehnte sie sowohl eine Erhöhung der Lohnabgaben als auch eine Kombination aus höheren Lohnabgaben und einer höheren Mehrwertsteuer klar ab. Stattdessen forderte die ZHK eine vollständige, aber befristete Finanzierung der 13. AHV-Rente über die Mehrwertsteuer.
Für eine generationengerechte Finanzierung
Eine Finanzierung vollständig über die Mehrwertsteuer verteilt die Finanzlast über die gesamte Bevölkerung und verzichtet damit auf eine unverhältnismässig starke Belastung der jungen Generationen sowie der Erwerbstätigen. Nachdem die Stimmbevölkerung unter 40 Jahren die 13. AHVRente abgelehnt hat, ist aus Generationensicht eine breite Finanzierung besonders wichtig. Im Weiteren hätte eine Erhöhung der Lohnkosten einen direkten negativen Einfluss auf den Wirtschaftsstandort Schweiz, die Arbeitsstellen und die Höhe der Nettolöhne.
Strukturelle Reform der AHV notwendig
Im August hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass zur Finanzierung der 13. AHV-Rente die Mehrwertsteuer erhöht werden soll. Eine Befristung der Erhöhung thematisierte der Bundesrat in seiner Stellungnahme jedoch nicht. Aus Sicht der ZHK ist der Vorschlag damit ungenügend. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer darf nicht als Lösung für das strukturelle Defizit der AHV dienen. Die ZHK fordert deshalb deren Befristung. Das Parlament hatte den Bundesrat bereits 2021 beauftragt, eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu unterbreiten. Die ZHK erwartet, dass mit dieser Vorlage die AHV strukturell saniert wird, wobei kaum etwas an einer Erhöhung des Rentenalters vorbeiführen dürfte. Mit dieser Reform muss die Mehrwertsteuererhöhung wieder rückgängig gemacht werden.