Die Parlamentarische Initiative (PI) wurde im Jahr 2020 von Vertretern der SP, AL, Grünen, EVP und GLP eingereicht und verlangt – wie es der Name schon sagt – mehr Transparenz in der Parteien- und Kampagnenfinanzierung. Die ZHK hat eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf eingereicht.
Die Einführung eines Transparenzgesetzes auf kantonaler Stufe unterstützt die ZHK grundsätzlich. Bereits auf nationaler Ebene gelten Vorgaben über Transparenz in der Parteien- und Kampagnenfinanzierung.
Die neuen, kantonalen Vorgaben sollen sich an den eidgenössischen Rahmenbedingungen orientieren, weitergehende Vorschriften werden ausdrücklich abgelehnt. In diesem Sinne begrüsst die ZHK die Festlegung der Grenzwerte zur Offenlegung von Zuwendungen von über CHF 15‘000.- für politische Parteien bzw. 50‘000.- für Kampagnen. Höhere Grenzwerte werden ausdrücklich abgelehnt. Ebenso abgelehnt wird eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf die Gemeinden.
Zudem sind punktuelle Präzisierungen notwendig. Die Bezeichnung «parteilose Personen» ist nicht eindeutig und kann zu Missverständnissen führen. Um für Klarheit zu sorgen, regt die ZHK eine Konkretisierung an. Neu soll von «parteilose, natürliche Personen» gesprochen werden.