In seiner im vergangenen November eingereichten Botschaft 19.076 beantragt der Bundesrat die Aufhebung der Industriezölle per 1. Januar 2022. „Der Bundesrat will mit der Aufhebung der Industriezölle die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern und die Konsumentinnen und Konsumenten entlasten“, heisst es zur Begründung in der Botschaft. Die auf den Bund im Falle der Aufhebung zukommenden Mindereinnahmen werden dort auf durchschnittlich gut 500 Millionen Franken im Jahr beziffert.
Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat sich auf ihrer Sitzung am 24. und 25. Februar mit zwölf zu elf Stimmen bei einer Enthaltung gegen die Abschaffung der Industriezölle ausgesprochen. Aus Sicht der Mehrheit der WAK-N seien „die mit der Vorlage verbundenen Risiken“ zu gross und „der Nutzen für die Wirtschaft und die Konsumenten“ zu klein, informiert das Sekretariat der WAK-N in einer Mitteilung.
Bei der Ablehnung der Vorlage hatte zum einen die Höhe der mit der Aufhebung verbundenen finanziellen Einbussen eine Rolle gespielt. Zum anderen war aber auch der Verlust an „Verhandlungsmasse bei der Verhandlung neuer Freihandelsabkommen“ kritisiert worden, heisst es in der Mitteilung. Darüber hinaus war von der Mehrheit eine massive Erhöhung des Drucks auf die weiter bestehenden Agrarzölle befürchtet worden. hs