Ab Januar 2021 gelten die revidierten Gesetzesbestimmungen über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit. In seiner Sitzung vom 26. August hat der Bundesrat eine entsprechende Entscheidung gefällt. Bereits heute biete die Schweiz „überaus gute Bedingungen“ für solche internationalen Schiedsverfahren, heisst es in einer Medienmitteilung. Ziel der flexibleren und nutzerfreundlicheren Ausgestaltung sei es, den internationalen Schiedsplatz Schweiz noch attraktiver zu machen.
Neu ist das gesamte internationale Schiedsrecht eigenständig und abschliessend geregelt, heisst es in der Mitteilung. Demnach können Rechtsschriften in Rechtsmittelverfahren zudem künftig beim Bundesgericht auch in englischer Sprache eingereicht werden. Des Weiteren stärkt die Revision auch die Parteienautonomie. So sind künftig etwa Schiedsklauseln in einseitigen Rechtsgeschäften sowie in Statuten möglich.
Schliesslich komme die Revision auch Schiedsgerichten mit Sitz im Ausland entgegen. Sie können künftig für den Erlass sogenannter vorsorglicher und sichernder Massnahmen direkt an das zuständige schweizerische Gericht gelangen. Somit müssen sie nicht die zeit- und kostenaufwändige internationale Rechtshilfe beschreiten.
Die neuen Bestimmungen folgen der Motion „Bundesgesetz über das internationale Privatrecht. Die Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz erhalten". Da die Referendumsfrist noch bis 8. Oktober läuft, steht die Inkraftsetzung unter dem Vorbehalt, dass keine Volksabstimmung zustande kommt. mm