Ende August sind die Volkswirtschaftsdirektoren der Kantone Zürich, Genf und Basel-Stadt mit der Forderung an die Öffentlichkeit getreten, der Bundesrat solle die Kontingente für Arbeitskräfte aus sogenannten Drittstaaten, also Ländern ausserhalb Europas, erhöhen. Den Appell gilt es ernst zu nehmen, tragen doch diese Kantone rund ein Drittel zur gesamtschweizerischen Wirtschaftsleistung bei. Ihre Standortattraktivität ist wesentlich dadurch mitbestimmt, dass die dort ansässigen Unternehmen jene Fachkräfte beschäftigen können, die für ihren Erfolg entscheidend sind. Und dazu gehören auch Spezialistinnen und Spezialisten aus Kanada oder Indien. Gerade für den Kanton Zürich mit seinem Forschungsstandort und zahlreichen hochspezialisierten Unternehmen im ICT-, Biotech- oder Finanzbereich ist dies der Fall. Innovation ist auf Austausch angewiesen, und dieser macht nicht an unseren Landesgrenzen halt.
Ausländische Spezialisten gefragt
Wenn diese Unternehmen weiterhin Leistungen auf Weltspitzenniveau erbringen können sollen, muss es ihnen auch möglich sein, die weltbesten Fachkräfte zu beschäftigen. In den vergangenen Jahren war diese Möglichkeit stark eingeschränkt. Der Bundesrat hatte 2014 im Nachgang der Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative die Anzahl der Arbeitsbewilligungen für Spezialisten aus Drittstaaten massiv reduziert. In der Folge waren die Kontingente in den wirtschaftsstarken Kantonen jeweils bereits in den ersten Monaten des Jahres ausgeschöpft, hoffen konnten sie darauf, dass andere Kantone ihre Kontingente nicht nutzten oder der Bund noch eine weitere Zuteilung vornahm. Planbarkeit war nicht gegeben. Ein Zustand der Unsicherheit ist indessen einer zielgerichteten Weiterentwicklung eines Unternehmens abträglich. Wenn der Wirtschaftsstandort Zürich für innovative und stark wachsende Unternehmen attraktiv bleiben will, muss sichergestellt sein, dass diese darauf vertrauen können, ihren Bedarf an Fachspezialisten decken zu können.
Wettbewerbsfähig dank Offenheit
Die hoch qualifizierten Fachkräfte, die unter einem Drittstaatenkontingent in die Schweiz kommen, werden für jene offenen Stellen benötigt, die auf dem heimischen Arbeitsmarkt nicht besetzt werden können. Während dies einen verschwindend kleinen Einfluss auf die gesamte Zuwanderung hat, kann es sich die Schweiz nicht leisten, den Standortfaktor der internationalen Arbeitsmobilität zu vernachlässigen. Die Verfügbarkeit von Arbeitskräften ist bei den Standortentscheidungen von international operierenden Unternehmen stark ausschlaggebend.
Es ist zu begrüssen, dass diese Botschaft beim Bundesrat nun zumindest teilweise angekommen ist. Ende September hat er bekannt gegeben, dass er ab nächstem Jahr die Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen für Spezialisten aus Drittstaaten wieder leicht erhöht. Damit stehen unserem Wirtschaftsstandort jene zusätzlichen Fachkräfte zur Verfügung, die ihn weiterhin wettbewerbsfähig machen.
Kommentar von Regine Sauter