Momentan sind Abstimmungen im Trend, die zwar ein unterstützungswürdiges Ziel verfolgen, jedoch entweder mit vernünftigem Aufwand nicht umsetzbar, wirkungslos oder schlicht schädlich für unseren Wirtschaftsstandort sind. Oder alles zusammen. Die Unternehmensverantwortungsinitiative ist ein solches Vorhaben oder die ebenfalls am 29. November zur Abstimmung kommende Initiative für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten. Sie will die Finanzierung von Kriegsmaterialherstellern weltweit verbieten und aus diesem Grund der Nationalbank oder den Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge rigide Vorschriften für die Anlage ihrer Gelder auferlegen. Nichts gegen das Anliegen der Initiative, zu einer friedlicheren Welt beizutragen. Einmal mehr haben wir es jedoch mit einen Ansatz zu tun, der weder international abgestimmt noch zielführend ist. Es kann nicht sein, dass wir mit einer Verfassungsbestimmung über die Anlagepolitik von Nationalbank oder Sozialversicherungen entscheiden. Ein weltweites Finanzierungsverbot für Investitionen in die Rüstungsindustrie ist auch nicht realistisch. Ein Finanzie-rungsverbot in der Schweiz würde mangels Einfluss auf die globale Nachfrage nach Kriegsmaterial und das weltweite Angebot an solchem keine Wirkung erzielen. Aus diesem Grund bliebe das globale Angebot an Rüstungsgütern auch nach einer Annahme der Initiative unverändert. Die Initiative erweist sich damit als wirkungslos und für die Schweizer Wirtschaft und ihre Sozialwerke als schädlich. Sie ist deshalb klar abzulehnen.