Unternehmen können ab Ende August keine mit der Frankenstärke begründete Kurzarbeit mehr anmelden. Dies schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in einer Mitteilung. Auch wird die Erhöhung der Arbeitszeiten aufgrund der Frankenstärke nicht mehr akzeptiert. Die befristete Regelung der verkürzten Karenzzeit fällt ab Januar 2019 automatisch weg. Unternehmen müssen damit wieder zwei bis drei Karenztage pro Abrechnungsperiode übernehmen.
Die Massnahmen, die Unternehmen in der Zeit nach der Frankenstärke unterstützt haben, seien nicht mehr nötig, weil sich die Währungssituation „merklich entspannt“ hat, so das SECO. Der Wechselkurs liege nun inzwischen real wieder auf demselben Niveau wie vor Dezember 2014. ssp