An seiner Sitzung vom 23. August hat der Bundesrat die Anpassung des zweiten SIL-Objektblatts genehmigt. Wie sich zeigt, entspricht der SIL 2 weitgehend dem Entwurf, der im September 2016 vorgelegt wurde. Für die ZHK ist der Entscheid des Bundesrats richtig. Sie hatte sich am Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren zum Entwurf beteiligt und griffige Massnahmen gefordert, um den Flugbetrieb zu stabilisieren und den spätabendlichen Verspätungsabbau zu reduzieren, wovon schliesslich alle Flughafenanwohnenden profitieren. Bei den im SIL 2 vorgesehenen Massnahmen geht es nicht um eine Kapazitätsausweitung, sondern um eine moderate Erhöhung der Kapazitäten in Spitzenzeiten, die der Verbesserung der Sicherheitsreserven dienen. Der SIL ist lediglich ein Instrument der Raumplanung: Ob und wie die im SIL 2 vorgesehenen Massnahmen umgesetzt werden, hängt von den Entscheidungen des Flughafens ab, die vom Kanton Zürich gutgeheissen und vom Bund genehmigt werden müssen. Die ZHK gibt dabei zu bedenken, dass dieses Genehmigungsverfahren zu lange dauert. Zudem zeigt der SIL keine langfristige Entwicklungsperspektive für den Flughafen Zürich auf. Ein international stark vernetzter Wirtschaftsstandort wie Zürich ist auf einen Flughafen mit ausreichenden Kapazitäten dringend angewiesen. Angesichts der heute bereits knappen Kapazitätsverhältnisse ist es für die ZHK essentiell, dass Bund und Kanton den Entwicklungsprozess weiter vorantreiben.
Weiterführende Informationen:
Medienmitteilung des Bundesrats vom 23.08.2017
Stellungnahme der ZHK vom 28.10.2016