Der kantonale Richtplan ist das behördenverbindliche Steuerungsinstrument des Kantons, um die räumliche Entwicklung langfristig zu lenken. Die Zürcher Baudirektion hat aufgrund der Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energie eine Teilrevision des kantonalen Richtplans angestossen, namentlich zu den Karteneinträgen mit Gebieten, die sich für Windenergieanlagen eignen. Die ZHK hat im Rahmen der Vernehmlassung Stellung zur geplanten Revision genommen.
Unverhältnismässige Einschränkung des Flugverkehrs
Der Bau von Windenergieanlagen im Kanton Zürich ist ein mögliches Element im Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen. Bei der Standortwahl für Windenergieanlagen muss jedoch der Flugbetrieb zwingend berücksichtigt werden. Dies ist im vorliegenden Entwurf unzureichend erfolgt. Der Flughafen Zürich ist das einzige interkontinentale Luftverkehrsdrehkreuz der Schweiz und als solches von zentraler Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Zürich. Eine Einschränkung des Flughafenbetriebs zugunsten von Windenergieanlagen wäre unverhältnismässig und würde die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens für die Region und die Schweiz schwächen.
Sicherheitszonenplan ist verbindlich
Zur Berücksichtigung des Flugbetriebs bei der Standortwahl für Windenergieanlagen besteht bereits heute eine gesetzliche Pflicht. Der Sicherheitszonenplan, der seit 2018 behördenverbindlich und grundeigentümerverbindlich ist, hält fest, dass keine Hindernisse die Flugrouten im Nahbereich des Flughafens gefährden dürfen. Folglich sind Windkraftwerke innerhalb des Sicherheitszonenplans lediglich dann möglich, wenn diese entsprechende Höhenvorgaben berücksichtigen. Eine Durchstossung des Sicherheitszonenplans stellt somit Verletzungen von Bundesrecht dar. Das hätte bereits im Vorprüfungsverfahren berücksichtigt werden müssen.
Fazit
Für die ZHK ist klar: Der Flughafen Zürich und die Luftfahrtsicherheit dürfen nicht zugunsten von Windenergieanlagen gefährdet werden. Dies könnte zu Änderungen oder Einschränkungen von Flugverfahren führen, was wiederum negative Folgen für Lärm, Pünktlichkeit und Sicherheit des Flugverkehrs nach sich ziehen würde.