Im Gegenteil: Die Ablehnung einer Erhöhung der kantonalen Dividendenbesteuerung, wie es die Initiative forderte, ist ein Bekenntnis zur Zürcher Wirtschaft und zum Unternehmertum in unserem Kanton, in dem aktuell mehr Unternehmen wegziehen als neue Betriebe dazukommen. Nichtsdestotrotz ist das knappe Resultat ebenso ein Signal dafür, dass gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen auch künftig mit Verve und Engagement verteidigt werden müssen. Dass wirtschaftliche Zusammenhänge der Stimmbevölkerung glaubhaft veranschaulicht werden können, ist keine Selbstverständlichkeit.
Unsere Kampagne konnte im Abstimmungskampf aufzeigen, dass von der Initiative eben nicht nur sogenannte «Superreiche» betroffen gewesen wären, sondern vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Zürcher KMU-Landschaft und dem Gewerbe. Unternehmerinnen und Unternehmer wohlgemerkt, die die Covid-Krise noch in den Knochen spüren und aktuell mit hohen Energiepreisen konfrontiert werden. Das Letzte, was diese Leistungsträger gebraucht hätten, ist eine zusätzliche Steuerbelastung.
Um die Stimmbevölkerung vom Schaden der Initiative zu überzeugen, galt es, die Behauptungen der Initianten mit Nachdruck richtigzustellen. Etwa die Bezeichnung «Grossaktionär» im Titel der Initiative, mit dem die Befürworter insinuierten, dass von der Steuererhöhung sogenannte privilegierte Superreiche oder gemäss AL ein «Zürcher Geldadel» betroffen wären. Dass gerade Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer sehr oft mehr als zehn Prozent der Anteile ihres Unternehmens halten, rückte unsere Gegenkampagne in den Fokus. Denn vielfach sind sie sogar effektiv «Grossaktionäre», weil ihnen ihre Firma allein oder gemeinsam mit einem Familienmitglied gehört. Sie wären mit der Initiative zusätzlich zur Kasse gebeten worden. Unsere Kampagne hat Zürcher Unternehmerinnen und Unternehmer aus den unterschiedlichsten Branchen eingebunden und damit den Betroffenen, rund 100'000 KMU im Kanton Zürich, ein Gesicht gegeben. Es ist klar, dass auch in Zukunft verstärkt Aufklärungsarbeit geleistet werden muss, was allfällige Mehrbelastungen für Unternehmen im Kanton Zürich zur Folge haben können.