Startups leisten mit neuen Ideen und innovativen Ansätzen einen wertvollen Beitrag an die Wertschöpfung der Schweiz und fördern den Wettbewerb. Das Arbeitsgesetz hemmt in verschiedener Hinsicht die Leistungsfähigkeit der Jungunternehmen. Dabei ist die Anfangsphase im wirtschaftlichen Zyklus eines Unternehmens entscheidend und besonders fordernd, da es am Markt bestehen und sich durchsetzen muss. Insbesondere die Arbeitnehmenden kennen während dieser Phase keine geregelten Arbeitszeiten und benötigen somit mehr Flexibilität und möglichst wenig administrativen Aufwand. Die Arbeitszeiterfassung ist bei diesen Personen reine Schikane.
Rechtssicherheit und Kontrollierbarkeit
Eine Änderung zum Bundesgesetz über die Arbeit, Industrie, Gewerbe und Handel soll jetzt mehr Flexibilität bei der Arbeitszeiterfassung erlauben. Der Geltungsbereich des Gesetzes umfasst die ersten fünf Jahre nach der Neugründung eines Unternehmens, sofern die Mitarbeitenden finanziell am Unternehmen beteiligt sind. Diese klare Abgrenzung von fünf Jahren verschafft für Unternehmen und die betroffenen Arbeitnehmer Rechtssicherheit und bietet der Arbeitsinspektion eine vereinfachte Kontrollierbarkeit.
Weitere Flexibilisierung nötig
Die Zürcher Handelskammer unterstützt die Gesetzesänderung. Darüber hinaus braucht es weitere Schritte zur Liberalisierung der heute bestehenden Arbeitszeiterfassung. Starre Vorschriften entsprechen nicht mehr den heutigen Lebensrealitäten der Menschen. Orts- und zeitunabhängige Arbeitsformen gewinnen laufend an Bedeutung. Der Gesetzgeber ist hier gefordert, endlich die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen.