Mit der Vorlage «Justierungen PBG» sollen verschiedene Themen im PBG überprüft und neu geregelt werden. Die Vorlage umfasst verschiedene Änderungsvorschläge, die inhaltlich in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Die ZHK hat sich an der Vernehmlassung der Vorlage beteiligt.
In ihrer Stellungnahme kritisiert die ZHK insbesondere zwei geplante Änderungen. Einerseits sollen oberirdische Gebäude in Bauzonen künftig gegenüber der Landwirtschaftszone einen Abstand von 3,5 Meter aufweisen. Bei unterirdischen Bauten soll der Abstand 1,5 Meter betragen. Für die ZHK wird mit der vorgesehenen Regelung aus raumplanerischer Sicht wenig gewonnen. Demgegenüber wird die Rechts- und Planungssicherheit der Eigentümer von Bauten, die bereits auf der vorgesehenen Grenze zwischen Bau- und Landwirtschaftszone stehen, massiv beeinträchtigt. Der neue Paragraf im PBG wird deswegen abgelehnt.
Andererseits lehnt die ZHK auch die Einführung einer Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise ab. Damit will der Kanton Bauwillige dazu verpflichten, mit der Baugesuchseingabe zusätzlich zu allen bestehenden Formularen eine ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung zur erdbebengerechten Bauweise einzureichen. Das führt zu zusätzlichem administrativem Aufwand für Bauwillige und wird deswegen abgelehnt. Mit der vorgesehenen Konformitätserklärung wird zudem nicht mehr Sicherheit gewährleistet, da die erdbebengerechte Bauweise schon heute im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens überprüft wird.
Neben diesen beiden Kritikpunkten unterstützt die ZHK aber viele vorgeschlagene Änderungen des PBG, wie die Erleichterung von befristeten Zwischennutzungen von brachliegenden Arealen und leerstehenden Liegenschaften oder die Harmonisierung der Hochhausdefinition im PBG und in der Brandschutznorm.