BVG-Reform: Eine notwendige Anpassung für die Zukunft unserer Altersvorsorge

Kommentar von Raphaël Tschanz, Direktor Zürcher Handelskammer

Am 22. September entscheidet das Stimmvolk über die Reform der beruflichen Vorsorge. Diese passt die zweite Säule unserer Altersvorsorge den wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen an. Wenn wir eine starke und verlässliche Altersvorsorge wollen, ist dieser Schritt dringend nötig. Die Schweiz kann stolz auf ihr Altersvorsorgesystem sein. Das 3-Säulen-Modell, bestehend aus staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge, hat sich als stabil erwiesen. Dank seiner Diversität bei der Finanzierung ermöglicht es eine breite Risikoverteilung und ist dadurch robuster als Systeme, die nur auf einer Säule basieren. Bei der BVG-Reform geht es letztlich um das Hochhalten des Kapitaldeckungsverfahrens der betrieblichen Vorsorge. Die Schweiz kann sich glücklich schätzen, eine so starke zweite Säule zu haben. Diese erlaubt es der breiten Bevölkerung, von den Renditen an den Kapitalmärkten zu profitieren. Es gibt jedoch Handlungsbedarf. Erstens, die steigende Lebenserwartung: Diese hat in der Vergangenheit zu einer systemwidrigen Umverteilung geführt. Rentenleistungen werden durch die Beiträge der jüngeren Generation finanziert, obwohl jeder Versicherte für sich selbst sparen sollte. Die Umverteilung belastet die Vorsorge junger Erwerbstätigen, die bereits die Finanzierung der 13. AHV-Rente (mit-)tragen müssen. Zweitens, Teilzeiterwerbstätige und Personen mit tiefen Einkommen, davon viele Frauen, werden heute in der zweiten Säule benachteiligt. Die BVG-Reform sieht deshalb eine Senkung der Eintrittsschwelle sowie eine Systemänderung beim Koordinationsabzug vor. Beide Massnahmen stärken den Sparprozess. Da die Arbeitgeber weiterhin die Hälfte der Beiträge leisten, profitieren Arbeitnehmende doppelt. Drittens, ältere Mitarbeitende sind für den Arbeitgeber heute teurer als jüngere, unter anderem weil die Beiträge in die zweite Säule mit dem Alter stark ansteigen. Durch die Reform werden die Altersgutschriften gleichmässiger über die Erwerbsjahre verteilt. Diese Massnahme erhöht die Arbeitsmarktfähigkeit älterer Arbeitnehmenden. 

Die BVG-Reform ist fair und geht ganz gezielt die aktuellen Probleme in der zweiten Säule an. Sie stabilisiert das Vorsorgesystem angesichts der steigenden Lebenserwartung und entlastet die jüngeren Generationen. Sie stärkt die Altersvorsorge von Teilzeitbeschäftigten und Geringverdienenden sowie die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmenden. Die Zürcher Handelskammer sagt deshalb klar Ja zur BVG-Reform.

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