Mit seinem heute bekanntgegebenen Entscheid bekennt sich der Regierungsrat des Kantons Zürich zur zivilaviatischen Nutzung auf dem ehemaligen Militärflugplatz Dübendorf. Damit ist er von seiner bisherigen ablehnenden Haltung abgerückt. Die ZHK begrüsst diesen Entscheid des Regierungsrates im Grundsatz. Er entspricht den Forderungen der ZHK nach einer Dreifachnutzung des Dübendorfer Flugplatzgeländes. Die ZHK bedauert jedoch, dass sich der Regierungsrat nicht vorbehaltlos zu Gunsten der Geschäftsfliegerei äussert, obschon diese im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) des Bundes vorgesehen ist.
Zu einem Spitzenstandort, der es im Standortwettbewerb um wertschöpfungsintensive und international operierende Unternehmen mit anderen Wirtschaftsmetropolen aufnehmen kann, gehört ein ausreichendes Angebot an Business Aviation. Der Landesflughafen Zürich in Kloten stösst bereits heute an Kapazitätsgrenzen: Für die Geschäftsfliegerei stehen immer weniger Start- und Landeslots zur Verfügung. Dank des Standorts Dübendorf kann ein Abbau von Business Aviation Kapazitäten im Raum Zürich verhindert werden. Deshalb setzt sich die ZHK ausdrücklich für die Etablierung des Geschäftsreiseverkehrs in Dübendorf ein. Gleichzeitig ortet sie erhebliches Synergiepotential zwischen der Geschäftsfliegerei und dem in Dübendorf geplanten Innovationspark und steht auch hinter der weiterhin vorgesehenen militärischen Nutzung. Deshalb ist die ZHK auch Mitglied der „IG Dreifachnutzung Flugplatzareal Dübendorf“.
Für Rückfragen: Dr. Regine Sauter, Direktorin Zürcher Handelskammer, Telefon 044 217 40 50
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