Die Corona-Krise friert nun auch die direkte Demokratie ein. Wie der Bundesrat mitteilt, verzichtet er auf die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai. Er begründet seine Entscheidung zum einen mit der nötigen Sicherstellung der eigentlichen Abstimmung mit ihrer Logistik und mit der Stimmenauszählung. Zum anderen sei die freie Meinungsbildung eingeschränkt, wenn der Abstimmungskampf mit seinen Delegiertenversammlungen und Informationsveranstaltungen nicht wie gewohnt stattfinden könne.
Das Schweizervolk hätte am 17. Mai unter anderem über die Begrenzungsinitiative der SVP abgestimmt werden sollen. Diese verlangt eine Aufhebung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Ein allfälliges Nein hätte den Weg zu einer Öffnung der Blockade in den bilateralen Beziehungen freimachen sollen.
Der Bundesrat will bis Ende Mai entscheiden, ob die Abstimmung am nächsten geplanten Termin stattfinden kann, dem 27. September. Er will dann auch entscheiden, über welche Themen gegebenenfalls abgestimmt werden soll.
Der Bundesrat stoppt auch die Fristen bei den hängigen eidgenössischen Volksbegehren. Das betrifft unter anderem die Konzernverantwortungsinitiative, über die das Parlament in der abgebrochenen Session entscheiden sollte. stk