Der Bundesrat baut administrative Hürden bei der Zuwanderung von qualifizierten Erwerbstätigen aus Drittstaaten ab. An seiner Sitzung vom 4. März hat er einen entsprechenden Bericht verabschiedet.
Wie es in einer Medienmitteilung heisst, gehe es darum, „die Erwartungssicherheit für die Wirtschaft mittelfristig zu erhöhen und Prozesse zu vereinfachen“. Das bestehende Kontingentsystem werde jedoch nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Punktuelle Optimierungen seien aber erwünscht.
Drei Massnahmen sollen bis Ende 2022 umgesetzt werden. So werde künftig bei Berufen mit nachweislich starkem Fachkräftemangel darauf verzichtet, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob das inländische Fachkräftepotenzial ausgeschöpft ist. Ausserdem falle die akademische Bildung als notwendige Voraussetzung weg. Damit können künftig alle Personen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, die in einem Geschäftsfeld mit ausgewiesenem Fachkräftemangel tätig sind.
Zudem wird für Inhaberinnen und Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung der Wechsel von einer abhängigen zu einer selbständigen Tätigkeit vereinfacht. Dafür sollen bis spätestens Ende Dezember 2023 im Ausländer- und Integrationsgesetz die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Zusätzliche Verbesserungen am Kontingentsystem werden einer „vertieften Prüfung“ unterzogen. Diesbezüglich soll das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement bis Ende März 2023 Vorschläge vorlegen. mm