Der Schweiz sei es gelungen, „in Europa einen eigenständigen Weg zu gehen und mit der EU speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Verträge (Bilaterale I) abzuschliessen“, wird die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Bundesrätin Karin Keller-Sutter, in einer Mitteilung des EJPD über die entsprechende Medienkonferenz am Dienstag zitiert. Hier hatten Keller-Suter und der Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), Benedikt Würth, die Ablehnung der Begrenzungsinitiative durch Bund und Kantone begründet.
Die Initiative fordert, das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU einvernehmlich ausser Kraft zu setzen. Sollte dies nicht gelingen, soll der Bundesrat das FZA einseitig kündigen. Eine einvernehmliche Aufhebung sei „unrealistisch“, heisst es in der Mitteilung. Die einseitige Kündigung des FZA hingegen würde automatisch auch das Aus für die anderen sechs Abkommen der Bilateralen I bedeuten. Sie aber sicherten „einen weitgehend diskriminierungsfreien Zugang der Schweizer Unternehmen zum EU-Binnenmarkt“.
KdK-Präsident Würth hatte auf der Medienkonferenz die Konsequenzen eines Wegfalls der bilateralen Abkommen am Beispiel seines Heimatkantons St.Gallen erläutert. Ohne das Abkommen über die technischen Handelshindernisse würden sich die Kosten für Exportgüter verteuern, führte der Vorsteher des Finanzdepartements des Kantons St.Gallen aus. Weil rund 90 Prozent der im Kanton produzierten Güter in den Export gingen, wären in Folge auch Arbeitsplätze bedroht. hs