Bereits 2014 hatte der Bundesrat beschlossen, „den Militärflugplatz Dübendorf neu als ziviles Flugfeld hauptsächlich für die Geschäftsluftfahrt mit einer Bundesbasis der Luftwaffe zu nutzen und auf einem Teil des Bundesgeländes die Errichtung des Hub-Standortes Zürich des Schweizerischen Innovationsparkes zu ermöglichen“, informiert das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in einer Mitteilung. Im 2017 eingeleiteten Koordinationsprozess habe sich gezeigt, „dass die Gemeinden mit der vom Bund vorgesehenen Nutzung des Flugfeldes für die Geschäftsluftfahrt nicht einverstanden sind und stattdessen auf das Konzept ,Historischer Flugplatz mit Werkflügen‘ setzen“, heisst es dort weiter.
Mit diesem Konzept liessen sich eine Reihe von Vorgaben des Bundes jedoch nicht erfüllen, schreibt das BAZL in der Mitteilung. Zudem passe es nicht zu einer bereits 2015 zwischen Bund und der Flugplatz Dübendorf AG abgeschlossenen Rahmenvereinbarung. Das vom BAZL im Rahmen des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt erstellte Objektblatt für das Flugfeld Dübendorf (SIL-Objektblatt) orientiert sich daher an den bereits vom Bundesrat getroffenen Beschlüssen zur Nutzung des Flugfeldes Dübendorf.
Konkret sieht das SIL-Objektblatt die Nutzung des Flugplatzes für den Geschäftsreiseflugverkehr, als Helikopterbasis für Rettungs- und Einsatzflüge und für die militärische Mitbenutzung vor. Fliegerische Grundausbildung und Linienverkehr sind hingegen ausgeschlossen. Ab dem 18. Februar wird das SIL-Objektblatt öffentlich und auf der BAZL-Internetseite ausgelegt. Im Anschluss an die Anhörungsphase wird das BAZL eine überarbeitete Fassung dem Bundesrat zur Verabschiedung vorlegen. Erst dann können Einsprachen geltend gemacht werden. hs