Breite Unterstützung für die Steuervorlage des Kantons Zürich

Der Wirtschaftskanton Zürich ist bei den Unternehmenssteuern unattraktiv geworden. Erfreulicherweise anerkennt der Kantonsrat den Handlungsbedarf: Eine breite Allianz aus SVP, FDP, Die Mitte und GLP hat sich für die Umsetzung des zweiten Schrittes der Steuervorlage 17 ausgesprochen. Damit sinkt die Steuerbelastung für Unternehmen von 19,7% auf 18,2% (direkte Bundessteuer, Staats- und Gemeindesteuern in der Stadt Zürich). Der Entscheid des Kantonsrats ist ein minimaler, aber wichtiger Schritt. Es ist zugleich ein Signal an die Unternehmen, dass das Parlament gute Rahmenbedingungen schaffen möchte. Da die Linke reflexartig nach dem Referendum ruft, ist dieses absehbar. Die Zürcher Handelskammer wird sich bei einer allfälligen Volksabstimmung dezidiert für die Senkung der Gewinnsteuern einsetzen.

 

Der Handlungsbedarf ist gross und ausgewiesen. Im kürzlich erschienenen Steuerbelastung-Ranking von BAK Economics rangiert der Kanton Zürich auf dem 25. von 26 Plätzen – nur Bern ist teurer. Seit 2006 hat Zürich 12 Ränge eingebüsst. Das ist nicht blosse Theorie, das hat konkrete Folgen in der Praxis: Zürich, der Wirtschaftsmotor der Schweiz, verliert netto mehr Unternehmen durch Wegzug, als dass neue Firmen zuziehen. In den Jahren 2022 und 2023 hat der Kanton Zürich 1’436 respektive 1’399 Unternehmen (netto 118 respektive 85) durch Abwanderung verloren. Im Jahr 2021 waren es sogar 1'587 Unternehmen (netto 350). Die Sturmwarnung blinkt.

Breite Allianz für eine moderate Entlastung

Hauptgrund für die starke Abwanderung sind die Steuern. Die Umsetzung des zweiten Schrittes der Steuervorlage 17 ist somit längst fällig und wird von der Zürcher Handelskammer mit Nachdruck gefordert. Erfreulich ist, dass im Kantonsrat eine breite überparteiliche Allianz aus SVP, FDP, Die Mitte und GLP die Lage gleich beurteilt und eine Vorlage beschlossen hat, die eine moderate Entlastung bringt. Die Zürcher Handelskammer unterstützt auch den Entscheid dieser Allianz, die Dividendenbesteuerung nicht zu erhöhen. Diese Massnahme würde viele KMU direkt betreffen und die positiven Auswirkungen der Senkung des Gewinnsteuersatzes teilweise wieder zunichtemachen. Raphaël Tschanz, Direktor der Zürcher Handelskammer, sagt zum Entscheid des Kantonsrats: «Die beschlossene Entlastung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Kanton Zürich muss bei den Unternehmenssteuern im interkantonalen Vergleich einen Platz im Mittelfeld anstreben.»

Positiv zu werten ist, dass sich auch der Regierungsrat hinter die vom Kantonsrat beschlossene Vorlage stellt. Das ist eine gute Basis im Hinblick auf einen allfälligen Abstimmungskampf. Die Zürcherinnen und Zürcher müssen dabei überzeugt werden, dass eine moderate Verbesserung der steuerlichen Attraktivität letztlich Mehreinnahmen bringen wird. Und zwar weil sich mehr Unternehmen für den Standort Zürich entscheiden und hier Wertschöpfung und Arbeitsplätze schaffen – und Steuern zahlen.  

Ein gutes Beispiel für diesen Effekt ist die Stadt Zürich. Der Steuerertrag der juristischen Personen ist in der Stadt Zürich trotz Umsetzung des ersten Schritts der Steuervorlage 17 seit 2021 jedes Jahr deutlich gewachsen. Im Jahr 2023 erreichte er mit CHF 1148 Mio. einen Höchstwert und war CHF 331 Mio. oder rund 40 % mehr als im Vergleichsjahr 2021. Der gleiche Effekt wird auch in Zukunft und im ganzen Kanton spielen, wenn die Unternehmen am Standort Zürich nicht durch exorbitante Steuersätze abgeschreckt werden. 

 

 

Rückfragen: Raphaël Tschanz, Direktor Zürcher Handelskammer, 076 507 09 95

 

 

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