Bessere Bedingungen für Start-ups

 

Die Finanzdirektion des Kantons Zürich passt die steuerlichen Bestimmungen für Start-up-Gesellschaften an. Sie sorgt damit dafür, dass innovative junge Unternehmen und ihre Investoren im Kanton Zürich auch in steuerlicher Hinsicht attraktive Bedingungen vorfinden.

Bereits im März 2016 hat der Zürcher Regierungsrat ein erstes Mal die Bewertungsregeln angepasst und dabei die eingeschränkte Werthaltigkeit von Start-ups teilweise berücksichtigt. Der damalige Entscheid war ein Schritt in die richtige Richtung, trug aber den vielfältigen Situationen von Start-up-Unternehmen zu wenig Rechnung. Für die ZHK ist es ein erfreuliches Zeichen, dass der Regierungsrat auf den seither festgestellten Handlungsbedarf reagiert hat und die Finanzdirektion mit der neuen Weisung der Situation von Start-up-Unternehmen noch besser Rechnung trägt. Die ZHK hat bereits im Rahmen des Steuermonitors 2015 gefordert, dass sich die Positionierung des Kantons Zürich als Innovationstandort auch im Steuerrecht niederschlagen muss. Mit einer strengen Auslegung zu Ungunsten der Start-ups war dies bisher nicht der Fall und für Jungunternehmer bestand wenig Anreiz, mit ihren Unternehmen im Kanton Zürich zu bleiben und hier Wohnsitz zu nehmen. Die ZHK begrüsst deshalb die besseren Bedingungen für Start-ups ausdrücklich.

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