Mit der Vorlage zur OECD-Mindeststeuer diskutieren wir einmal mehr über die Frage, wie grosse Unternehmen in der Schweiz besteuert werden sollen. Der Grund: Rund 140 Staaten haben sich im Rahmen von OECD und G20 darauf geeinigt, grosse, international tätige Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro zu mindestens 15 Prozent zu besteuern. Wendet die Schweiz einen tieferen Steuersatz an, dann können andere Länder die fehlende Besteuerung vornehmen. International tätige Unternehmen müssten laufend mit aufwändigen Steuerverfahren im Ausland rechnen. Mit Annahme der Verfassungsänderung ist sichergestellt, dass diese zusätzlichen Steuereinnahmen in Millionenhöhe in der Schweiz bleiben. Die Kantone erhalten so den notwendigen Spielraum, um in den Erhalt ihrer Standortattraktivität zu investieren.
Auch das Klimaschutzgesetzt ist für den Wirtschaftsstandort wegweisend. Die Schweiz gehört zu den innovationsstärksten Ländern der Welt. Damit dies so bleibt, müssen jetzt die richtigen Weichen gestellt werden. Das Klimaschutzgesetz anerkennt dies und fördert die Entwicklung von innovativen und effizienten Technologien. So werden zum Beispiel Unternehmen und Branchen, die bis 2029 konkrete Pläne für Netto-Null entwickelt haben, fachlich unterstützt. Darüber hinaus kann der Bund basierend auf dem Klimaschutzgesetz finanzielle Mittel zur Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen zur Verfügung stellen. Das Klimaschutzgesetz kann so den Weg für eine höhere Selbstversorgung mit erneuerbaren Energien ebnen. Mit dieser Vorlage wird die Standortattraktivität insgesamt nicht nur erhalten, sondern weiter gefördert.
Der Wohlstand, den wir in der Schweiz geniessen dürfen, ist keine Selbstverständlichkeit und ganz bestimmt kein Selbstläufer. Wir müssen ihm Sorge tragen. Deshalb empfiehlt die Zürcher Handelskammer am 18. Juni zwei Mal Ja: Ja zur OECD-Mindeststeuer und Ja zum Klimaschutzgesetz.