In der Sommersession 2021 hat das Parlament beschlossen, das Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) zu ändern und die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen. Dieser Schritt wird von der Wirtschaft seit Jahren gefordert und auch der Bundesrat spricht sich für die Abschaffung aus. Gegen den Entscheid des Parlamentes wurde von der SP das Referendum ergriffen. Aus diesem Grund wird die Schweizer Stimmbevölkerung am 13. Februar 2022 über die Abschaffung der Emissionsabgaben befinden. Die ZHK setzt sich für die Abschaffung ein.
Teil der Stempelabgabe
Die Stempelabgabe besteht aus drei verschiedenen Abgaben: die Emissionsabgabe, erhoben auf die Ausgabe inländischer Beteiligungsrechte, die Umsatzabgabe, erhoben auf den Handel in- und ausländischer Wertpapiere, und die Versicherungsabgabe, erhoben auf die Prämienzahlungen von bestimmten Versicherungen.
Bei der anstehenden Volksabstimmung geht es einzig um die Abschaffung der Emissionsabgabe. Wer heute ein Unternehmen gründet oder dessen Eigenkapital erhöht, muss unabhängig von der Rentabilität ein Prozent des neugeschaffenen Kapitals an den Bund abliefern. Dabei beträgt die Freigrenze eine Million Franken. Diese Freigrenze gilt jedoch nicht bei jeder Kapitalerhöhung wieder neu, sondern bezieht sich auf das gesamte während der Lebenszeit des Unternehmens eingeschossene Kapital.
Breite Betroffenheit
Die Abschaffung der Emissionsabgabe kommt, anders als die Gegner behaupten, nicht nur Grossunternehmen zugute. Zahlen des Bundes belegen, dass pro Jahr über 2'000 Unternehmen von einer Abgabe betroffen sind. Rund die Hälfte der abgabenpflichtigen Firmen entfiel 2020 auf die kleinste Grössenkategorie mit Emissionsabgaben bis zu 10'000 Franken. Unter Einbezug der mittelgrossen Betriebe mit Emissionsabgaben bis 100'000 Franken waren in den letzten drei Jahren jeweils etwa 80 bis 90 Prozent der betroffenen Firmen KMU. Ebenfalls eine hohe Betroffenheit weisen innovative Start-ups aus, welche für ihr Wachstum auf Eigenmittel angewiesen sind. Grossunternehmen zahlen demgegenüber äusserst selten Emissionsabgaben. Die finanzielle Ersparnis steht für sie deshalb nicht im Vordergrund. Vielmehr profitieren sie von der Reduktion der Bürokratie, z. B. bei der Gründung und Ausstattung neuer Gesellschaften mit Eigenkapital.
Die Abschaffung der Emissionsabgabe führt kurzfristig zu Mindereinnahmen beim Bund. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass dank der Abschaffung bereits nach wenigen Jahren zusätzliche Gewinn- und Kapitalsteuern resultieren, welche die Steuerausfälle mehr als kompensieren.
Verteuerung von Eigenkapital abschaffen
Die Emissionsabgabe ist ein Hindernis für sichere und innovative Investitionen, weil sie risikotragendes Eigenkapital belastet. Selbst erfolgreiche Start-Ups etwa in forschungsintensiven Branchen überschreiten bei Finanzierungsrunden die Freigrenze einer Million Franken rasch. Eigenmittelreserven sind darüber hinaus vor allem im Fall von Verlusten relevant; fehlt zu diesem Zeitpunkt Eigenkapital, unterliegen Unternehmen einem erhöhten Konkursrisiko. Mit dem Konkurs verbunden ist selbstverständlich auch die Entlassung der Angestellten des Unternehmens – ein Szenario, das sich niemand wünscht.
Die Abschaffung der Emissionsabgabe erfährt in der aktuellen Ausnahmesituation darüber hinaus eine zusätzliche Bedeutung. Verluste haben die vorhandenen Eigenkapitalpolster vieler Unternehmen zusammenschmelzen lassen und so manche Firma musste in den letzten Monaten einen Kredit aufnehmen. Somit ist es gerade in der jetzigen Situation angezeigt, die Eigenkapitalzuführung von Unternehmen zu ermöglichen und nicht weiter zu verteuern.
Richtiger Zeitpunkt für Abschaffung
Nicht nur aufgrund der Corona-Pandemie ist die Schweizer Wirtschaft unter Druck. Auch andere internationale Entwicklungen machen den Unternehmen zu schaffen. Vor allem die von der OECD verabschiedete globale Unternehmenssteuerreform wird grosse Auswirkungen auf den Steuerstandort haben. Wichtig für die Schweiz wird deswegen sein, ihre hohe Standortattraktivität trotz dem neuen internationalen Steuerregime zu erhalten und zu verbessern. Dies wird nur gelingen, wenn den von bereits sehr hohen Gewinnsteuern in der Schweiz belasteten Unternehmen Gegenleistungen erbracht werden. Dazu zählt insbesondere, dass sie von anderen Unternehmenssteuern entlastet werden. Die Abschaffung der Emissionsabgabe ist dabei ein erster Schritt in diese Richtung und damit eine wichtige Massnahme zum richtigen Zeitpunkt.