25 Jahre bilaterale Beziehungen mit der EU – Wie weiter?

Kommentar von Dr. Karin Lenzlinger, Präsidentin Zürcher Handelskammer

Der bilaterale Weg zwischen der Schweiz und der EU jährt sich bereits zum 25. Mal. Diese sog. Bilateralen I wurden am 21. Mai 2000 vom Volk mit 67,2% Ja-Stimmen gutgeheissen und am 1. Juni 2002 in Kraft gesetzt. Sie ermöglichen heute der Schweizer Wirtschaft einen weitgehend ungehinderten Zugang zum EU-Binnenmarkt mit seinen mehr als 445 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten. Auch eine Umfrage von gfs.bern zeigt eine breite Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmberechtigten zu einem Verhandlungsmandat zu den Bilateralen III.


Die Schweiz ist umgeben von EU-Staaten und hat deshalb ein grosses Eigeninteresse, mit der EU in den für uns relevanten Bereichen eng zusammenzuarbeiten. Allein die Regionen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Schweiz nehmen einen gewichtigen Stellenwert in unserem Aussenhandel ein. Gemessen am Handelsvolumen, sind Baden-Württemberg und Bayern wichtiger als China, unsere französischen Grenzregionen wichtiger als Japan und unsere italienischen Grenzregionen wichtiger als Indien.


Nach 25 Jahren brauchen die bestehenden Binnenmarktabkommen Personenfreizügigkeit, Abbau technischer Handelshemmnisse, Landverkehr, Luftverkehr sowie Landwirtschaft längst ein Update. Ohne die Weiterentwicklung der Verträge, würde der Zugang zum Binnenmarkt zunehmend erschwert bis verunmöglicht. Das Freihandelsabkommen von 1972 bietet diesen Zugang nicht und wäre allein keine Alternative. Die Leidtragenden wären in erster Linie die KMU, die sich keine eigene Präsenz in der EU leisten könnten.


Der Vorstand der Zürcher Handelskammer spricht sich für die Weiterentwicklung der bilateralen Verträge auf der Basis des Verhandlungsmandats des Bundesrats vom 8. März 2024 aus. Die bestehenden Binnenmarktabkommen sollen aktualisiert und neue sektorielle Abkommen in den Bereichen Strom und Lebensmittelsicherheit abgeschlossen werden. Im Mandat sind Ausnahmen zum Schutz der wesentlichen Interessen der Schweiz vorgesehen. Die aus den Bilateralen I bekannte Guillotine-Klausel entfällt. Das Paket beinhaltet auch die Teilnahme an EU-Programmen in den Bereichen Bildung und Forschung.


Die langfristige Sicherung der Teilnahme der Schweiz am EU-Binnenmarkt ist entscheidend für die Schweizer Wirtschaft. Mit den Bilateralen III soll die Rechtssicherheit bei der Binnenmarktteilnahme langfristig gesichert werden.
 

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