Der Bundesrat hat das Impulsprogramm Innovationskraft Schweiz Anfang November lanciert. Das auf zwei Jahre befristete Programm kann im Januar starten. Der Bundesrat hat am Freitag die notwendige Änderung in der Forschungs- und Innovationsförderverordnung per Anfang 2021 in Kraft gesetzt, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
Im Rahmen des Programms erhalten Unternehmen, deren Mitarbeiteranteil höchstens 500 Vollzeitäquivalenten entspricht, zusätzliche Unterstützung bei Innovationsprojekten. So kann erstens die Eigenleistung der Unternehmen auf 30 statt 50 Prozent reduziert werden. Zudem kann der sogenannte Cash-Beitrag, den das Unternehmen normalerweise seinen Forschungspartnern leistet, im Einzelfall erlassen werden.
Zweitens kann die Eigenleistung der Unternehmen bei „Projekten zur Bewältigung des Strukturwandels, für die zusätzliche externe Beratungsleistungen für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle oder radikaler Innovationsvorhaben nötig sind“, auf 20 Prozent der Projektkosten begrenzt werden.
Die Mehrkosten werden von der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) aufgefangen, deren Zahlungsrahmen aufgestockt wird. Das Ziel des Programms ist es, Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen. ssp